Rechtliches
Vermittlungsbedingungen
1. Betreiber und Begriffe
Betreiberin ist die AVOG UG (haftungsbeschränkt), Schulstr. 15, 95444 Bayreuth. „Kunde“ ist eine Person, die eine Anfrage stellt. „Partnerbetrieb“ ist ein von AVOG angesprochener oder dargestellter selbstständiger Betrieb. „Anfrage“ umfasst sowohl den kostenlosen Check eines vorhandenen Angebots als auch die offene Suche ohne vorherigen Kostenvoranschlag.
2. Gegenstand des Portals
billiges-handwerk.de stellt Informationen bereit, strukturiert Projektangaben und kann passende selbstständige Betriebe anfragen. Bei einem vorhandenen Angebot kann der Leistungsumfang neutralisiert und ohne den ursprünglichen Preis an potenzielle Partner übermittelt werden. Ohne bestehendes Angebot kann AVOG aus Beschreibung, Fotos, Maßen, Skizzen, Ort und Zeitraum nach möglichen Umsetzungsbeispielen und Partnern suchen.
AVOG schuldet dabei keine technische Planung, Statik, Genehmigungsprüfung, Ausschreibung im vergaberechtlichen Sinn, Bauleitung, Qualitätsabnahme, Übersetzung mit fachlicher Gewähr, Transportorganisation, Montage, Finanzierung oder rechtliche Beratung.
3. Kostenfreiheit und fehlender Anspruch
Die Nutzung der kostenlosen Kundenanfrage ist für den Kunden kostenfrei. Das bedeutet nicht, dass ein entgeltlicher Vermittlungs- oder Werkvertrag geschuldet wird. Durch das Absenden entsteht insbesondere kein Anspruch auf Bearbeitung in einer bestimmten Zeit, Identifizierung eines Partners, Abgabe eines Angebots, einen bestimmten Preis, eine Ersparnis, eine Mindestanzahl von Angeboten, eine Kontaktfreigabe oder einen Auftrag.
Die Anfrage ist keine Beauftragung von AVOG und keine Erklärung, AVOG solle ein Gewerk ausführen. AVOG darf Anfragen aus Kapazitäts-, Qualitäts-, Sicherheits-, Rechts- oder Wirtschaftlichkeitsgründen ablehnen, zurückstellen oder beenden. Der Kunde bleibt frei, Angebote anzunehmen oder abzulehnen.
4. Angebotscheck und unabhängige Gegenkalkulation
Der Kunde kann ein vorhandenes Angebot oder einen Kostenvoranschlag als Ausgangspunkt verwenden. Ziel ist eine sachliche Beschreibung von Leistung, Mengen, Maßen, Material, Oberfläche, Lieferung, Montage und offenen Annahmen. Der Originalpreis sowie Name, Logo und Kontaktdaten des bisherigen Betriebs werden nicht als Preisanker an Vergleichspartner weitergegeben, soweit eine angemessene inhaltliche und technische Neutralisierung möglich ist.
Eine vollständige Anonymisierung kann nicht garantiert werden. Ein Dokument kann indirekte Hinweise, Dateimetadaten, individuelle Formulierungen, Pläne oder Bilder enthalten. Der Kunde muss unnötige personenbezogene Daten, Zahlungsinformationen, Zugangsdaten und fremde vertrauliche Inhalte entfernen und darf nur Unterlagen übermitteln, deren Nutzung und Weitergabe für die Anfrage zulässig ist.
5. Offene Projektsuche ohne Ausgangsangebot
Bei einer offenen Anfrage bestimmt der Kunde selbst, welche Beschreibung, Fotos, Maße, Zeichnungen, Materialien, Mengen, Projektbedingungen und Termine er mitteilt. AVOG kann öffentliche Umsetzungsbeispiele recherchieren und Partnerbetriebe um eine Einschätzung oder ein Angebot bitten. Rechercheergebnisse sind keine Empfehlung im rechtlichen Sinn, keine technische Prüfung und keine Zusage, dass ein Beispiel auf das konkrete Vorhaben übertragbar ist.
6. Partner und Prüfhinweise
AVOG kann Partnerangaben anhand verfügbarer Unterlagen, Registerinformationen, Referenzen, Ansprechpartnern oder projektbezogenen Nachweisen prüfen oder prüfen lassen. Eine solche Prüfung ist eine Plausibilitäts- und Auswahlhilfe, kein Gütesiegel und keine Garantie für Identität, Bonität, Qualifikation, Versicherung, Genehmigungen, Steuerstatus, Entsendevoraussetzungen, Arbeitsbedingungen, Termine, Qualität oder Solvenz.
Bei grenzüberschreitenden Leistungen müssen Kunde und Partner insbesondere Leistungsort, Anfahrt, Aufmaß, Montage, Sprache, Rechnungsstellung, Gewährleistung, anwendbares Recht, Sicherheits- und Arbeitsschutzanforderungen sowie gegebenenfalls Melde-, Steuer-, Sozialversicherungs- oder Nachweispflichten eigenständig klären. AVOG erteilt hierzu keine verbindliche Rechtsberatung.
7. Vertragsschluss mit dem Partnerbetrieb
Der Werk-, Kauf-, Liefer-, Montage- oder Dienstleistungsvertrag kommt grundsätzlich direkt zwischen Kunde und ausgewähltem Partnerbetrieb zustande. Der Partner erstellt sein eigenes Angebot, benennt Annahmen und trägt die Verantwortung für seine vertragliche Leistung. AVOG ist nicht Generalunternehmer, Subunternehmer, Arbeitgeber, Vertreter mit Abschlussvollmacht, Zahlstelle, Treuhänder oder Erfüllungsgehilfe des Partnerbetriebs.
Kontaktdaten sollen erst nach einer entsprechenden Auswahl oder Freigabe ausgetauscht werden. Diese technische oder organisatorische Freigabe ersetzt nicht die Prüfung des Partnerangebots. Der Kunde muss Preis, Leistungsumfang, Termine, Zahlungsplan, Eigentumsvorbehalt, Abnahme, Mängelrechte, Gewährleistung, Rücktritt, Datenschutz und sonstige Vertragsbedingungen vor Annahme prüfen.
8. Partnervergütung
Für Kunden bleibt der Angebotscheck kostenlos. AVOG kann von einem Partnerbetrieb eine Provision oder Vermittlungsvergütung erhalten. Sie betrifft das Verhältnis zwischen AVOG und Partnerbetrieb und wird nicht als Aufschlag auf den Werkvertrag des Kunden geschuldet. Die Vergütung kann Einfluss darauf haben, welche Partner angesprochen oder in welcher Reihenfolge dargestellt werden; ein Partner wird nicht allein wegen einer Vergütung als günstigster oder bester Anbieter dargestellt.
9. Preise, Beispiele und Vergleichbarkeit
Preisangaben auf der Website, in Beispielen oder in Vergleichsdarstellungen sind unverbindlich. Ein Vergleich ist nur sinnvoll, wenn Mengen, Material, Qualität, Vorarbeiten, Transport, Montage, Steuern, Genehmigungen, Aufmaß und Termine übereinstimmen. Ein niedrigerer Preis kann auf einem kleineren Umfang, anderen Annahmen oder fehlenden Nebenleistungen beruhen. AVOG verspricht weder einen Tiefstpreis noch eine bestimmte Ersparnis.
10. Pflichten des Kunden
- Angaben vollständig, wahrheitsgemäß und aktuell übermitteln.
- Nur Unterlagen verwenden, deren Upload, Verarbeitung und Weitergabe erlaubt sind.
- Keine rechtswidrigen, beleidigenden, schädlichen, gefährlichen oder fremden Zugangsdaten enthaltenden Inhalte hochladen.
- Besondere Projektbedingungen wie Denkmalschutz, laufender Betrieb, empfindliche Flächen, Gefahrenstoffe, Zufahrtsbeschränkungen oder Nachbarrechte offenlegen.
- Vor einer Beauftragung die fachliche und rechtliche Eignung der Lösung selbst oder mit geeigneten Fachleuten prüfen.
11. Sperrung und Beendigung
AVOG kann Anfragen löschen, sperren oder nicht weiterbearbeiten, wenn Unterlagen unzulässig, unvollständig, missbräuchlich, sicherheitsrelevant, wettbewerbswidrig oder für das Modell ungeeignet erscheinen. Ein Anspruch auf Herausgabe interner Prüfnotizen, Partnerlisten oder Kalkulationsunterlagen besteht nicht. Gesetzliche Auskunfts- und Datenschutzrechte bleiben unberührt.
12. Haftung
AVOG haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Unberührt bleiben zwingende Haftung, Arglist, Garantien und Ansprüche nach dem Produkthaftungsrecht.
Die Haftungsbegrenzung betrifft nicht die Leistungspflichten des Partnerbetriebs aus dem direkten Vertrag. Für dessen Ausführung, Mängel, Schäden, Verzögerungen, Zahlungen, Beschäftigte, Subunternehmer und Genehmigungen ist AVOG nicht verantwortlich.
13. Datenschutz und Uploads
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung. Die dort beschriebenen Einwilligungen und die Upload-Bestätigung sind eigenständige Voraussetzungen für die jeweilige Anfrage. Eine Einwilligung kann für die Zukunft widerrufen werden; die bis dahin erfolgte Verarbeitung bleibt rechtmäßig.
14. Widerruf
Die reine kostenlose Anfrage ist keine entgeltliche Dienstleistung und soll keinen Vertrag über eine kostenpflichtige Vermittlung auslösen. Für den Ausnahmefall eines ausdrücklich separat geschlossenen Verbrauchervertrags mit AVOG informiert die Widerrufsbelehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht. Ein Vertrag über das Gewerk selbst wird grundsätzlich mit dem Partnerbetrieb geschlossen; dessen Belehrungen und Bedingungen sind separat zu prüfen.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates entgegenstehen, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an ihre Stelle treten die gesetzlichen Regelungen.
Stand: 21. August 2026.