Kostenloser Angebotscheck Handwerk

Vorhandenen Kostenvoranschlag gegenprüfen lassen.

Ein Angebotsprüfer im Sinne von billiges-handwerk.de sortiert nicht nur Zahlen. Wir nehmen Ihr bestehendes Handwerkerangebot als Ausgangspunkt, lösen daraus den konkreten Leistungsumfang und bereiten eine neutrale Anfrage für geeignete Fachbetriebe vor. So erhalten Sie eine unabhängige zweite Kalkulation für dieselbe Aufgabe.
Für Kunden kostenlos · ohne Preisanker · Originalanbieter bleibt anonym
Bauzeichnungen, Lineal und Stifte als Grundlage eines strukturierten Angebotschecks
Ein belastbarer Vergleich beginnt bei Maßen, Positionen und Zuständigkeiten.

Was ist ein Angebotscheck im Handwerk?

Ein Angebotscheck untersucht, ob ein vorliegendes Handwerkerangebot verständlich genug beschrieben ist, um eine echte Zweitmeinung einzuholen. Dazu gehören nicht nur Einzelpreise und Gesamtsumme. Relevant sind Mengen, Maße, Materialien, Oberflächen, Vorarbeiten, Lieferung, Montage, Entsorgung, Terminannahmen und die Frage, welche Leistungen ausdrücklich nicht enthalten sind.

Unser besonderes Modell geht einen Schritt weiter: Wir kommentieren das Dokument nicht nur, sondern nutzen den neutralisierten Umfang als Briefing für ein neues Drittangebot. Das ist vor allem bei hochpreisigen Maßanfertigungen sinnvoll – etwa Metalltreppen, Balkonen, Toren, Gastroeinrichtungen, Ladenbau, Maßmöbeln, Carports, Pergolen, Gartenstudios oder kleineren Stahlhallen.

Warum der Originalpreis nicht weitergegeben wird

Wer den bisherigen Preis kennt, kalkuliert möglicherweise nicht mehr völlig frei. Ein neuer Betrieb könnte sich unbewusst am vorhandenen Betrag orientieren oder nur knapp darunter anbieten. Deshalb gehört der Originalpreis grundsätzlich nicht in die neutrale Partneranfrage. Auch Name, Logo, E-Mail-Adresse und Ansprechpartner des ursprünglichen Unternehmens sind für die neue Kalkulation nicht erforderlich.

Weitergegeben wird die Aufgabe, nicht das Konkurrenzangebot.

Der Partnerbetrieb erhält Maße, Mengen, Materialien, Projektort, gewünschten Zeitraum, Montagebedingungen und notwendige Pläne oder Fotos. Der bisherige Preis und identifizierende Unternehmensdaten bleiben außen vor.

Ihr Angebot liegt bereits vor?
Laden Sie es kostenlos hoch. Wir beginnen mit dem Leistungsumfang, den Sie schon haben.

Kostenlosen Gegencheck starten

So läuft die Zweitmeinung zum Kostenvoranschlag ab

  1. Dokument hochladen: PDF, JPG oder PNG sowie Fotos und Pläne können die Anfrage ergänzen.
  2. Umfang strukturieren: Positionen, Maße, Material, Fertigung, Lieferung und Montage werden auseinandergehalten.
  3. Daten neutralisieren: Angaben zum Originalanbieter und dessen Preis werden nicht Teil der neuen Anfrage.
  4. Passende Betriebe auswählen: Je nach Gewerk und Projektort kommen geeignete Partner aus Polen, Tschechien oder anderen EU-Regionen infrage.
  5. Drittangebot prüfen: Preis, Umfang, Abweichungen, Herkunftsregion, Nachweise und offene Punkte werden gemeinsam lesbar.
  6. Frei entscheiden: Erst wenn Sie ein Angebot weiterverfolgen möchten, werden Kontaktdaten gegenseitig freigegeben.

Der Werk- oder Dienstleistungsvertrag entsteht grundsätzlich direkt zwischen Ihnen und dem ausführenden Partnerbetrieb. AVOG bleibt Vermittler und kann vom Partnerbetrieb eine vorher transparent erklärte Vermittlungsvergütung erhalten.

Wann ein Gegenangebot besonders sinnvoll ist

Bei einem kleinen Reparatureinsatz kann die erneute Kalkulation mehr Aufwand als Nutzen verursachen. Anders sieht es aus, wenn ein wesentlicher Teil des Preises in Planung, Materialbeschaffung und Fertigung steckt. Dann lässt sich der Umfang häufig sauber beschreiben und von einem zweiten Betrieb eigenständig kalkulieren.

  • Das vorhandene Angebot betrifft eine Maßanfertigung oder größere Stückzahl.
  • Fertigung, Transport und Montage lassen sich getrennt beschreiben.
  • Pläne, Maße, Fotos oder eine Positionsliste sind bereits vorhanden.
  • Der Projektzeitraum erlaubt eine geordnete Zweitanfrage.
  • Sie möchten nicht nur einen Preis, sondern eine nachvollziehbare Alternative.

Was „günstiger“ bei uns bedeutet

Billiger ist nicht automatisch besser. Ein Preisvorteil ist nur aussagekräftig, wenn Qualität, Material, Umfang und Zuständigkeiten ausreichend vergleichbar sind. Fehlen beim Drittangebot etwa Fundamentarbeiten, Anlieferung, Montage oder Oberflächenbehandlung, darf die niedrigere Summe nicht als echte Ersparnis erscheinen.

Deshalb zeigt billiges-handwerk.de Unterschiede offen. Ein alternatives Angebot darf bewusst eine andere Lösung enthalten – es muss dann aber klar benannt werden. Der Gegencheck soll Ihnen eine bessere Entscheidung ermöglichen, nicht eine künstliche Siegerzahl erzeugen.

Häufige Fragen

Kurz und konkret beantwortet.

Was kostet der Angebotscheck für Kunden?

Das Starten der Anfrage, die Strukturierung des vorhandenen Angebots und der Vergleich sind im vorgesehenen Modell für Kunden kostenlos. AVOG kann eine transparent erklärte Vermittlungsvergütung vom ausgewählten Partnerbetrieb erhalten.

Ist billiges-handwerk.de ein Sachverständiger oder Gutachter?

Nein. Der Angebotscheck ist eine strukturierte Zweitmeinung und die Vorbereitung unabhängiger Vergleichsangebote. Er ersetzt keine technische Begutachtung, Rechtsberatung, Statik, Genehmigungsprüfung oder sachverständige Preisbewertung.

Erfahren Vergleichspartner den bisherigen Preis?

Grundsätzlich nicht. Der Originalpreis wird nicht als Preisanker an Partnerbetriebe weitergegeben. Sie sollen den neutralisierten Leistungsumfang selbst kalkulieren.

Wird der ursprüngliche Handwerksbetrieb genannt?

Name, Logo, Kontaktdaten und andere identifizierende Angaben des ursprünglichen Betriebs werden aus der Partneranfrage nach Möglichkeit entfernt. Benötigt wird die Leistung, nicht die Identität des ersten Anbieters.

Ist ein günstigeres Angebot garantiert?

Nein. Aufmaß, Material, Lieferweg, Montage, Termin und Projektbesonderheiten bestimmen den Endpreis. Das Ziel ist ein ehrlicher Drittvergleich; dieser kann günstiger, ähnlich teuer oder inhaltlich anders ausfallen.

Kostenlos für Kunden

Aus Ihrem vorhandenen Angebot wird eine neutrale Vergleichsanfrage.

Ohne Weitergabe des Originalpreises und ohne Nennung des ursprünglichen Betriebs.

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